
H-Arzt Verfahren der Berufsgenossenschaft (Heilbehandlung)
Auf Grund besonderer fachlicher Qualifikation, personeller und räumlicher Voraussetzungen und Vorschriften nimmt unsere Praxis am H-Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV-Berufsgenossenschaften) teil.H-Ärzte sind solche Ärzte, die von den Landesverbänden der DGUV beteiligt sind. Folgende Unfälle und Verletzungen werden bei uns behandelt:
- Arbeitsunfälle
- Schulunfälle
- Kindergartenunfälle
- Wegeunfälle